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   BGH, 24.03.1955 - 4 StR 381/54   

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BGH, 24.03.1955 - 4 StR 381/54 (https://dejure.org/1955,375)
BGH, Entscheidung vom 24.03.1955 - 4 StR 381/54 (https://dejure.org/1955,375)
BGH, Entscheidung vom 24. März 1955 - 4 StR 381/54 (https://dejure.org/1955,375)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 7, 261
  • NJW 1955, 800
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.10.2010 - IX ZR 48/10

    Anwaltliches Berufsrecht: Nichtigkeit des Anwaltsvertrages bei Vertretung eines

    Gleiches gilt für einen Wechsel der beteiligten Personen (BGHSt 7, 261, 263; Feuerich/Weyland, aaO; Kilian in Henssler/Prütting, aaO).

    Aber selbst wenn im Übergang der Befugnisse auf den Insolvenzverwalter ein Beteiligtenwechsel gesehen werden sollte, wird hierdurch die Beurteilung als einheitliches Lebensverhältnis nicht in Frage gestellt (vgl. BGHSt 7, 261, 263; Feuerich/Weyland, BRAO aaO; Kilian in Henssler/Prütting, aaO).

  • BayObLG, 06.08.2021 - 201 StRR 66/21

    Parteiverrat - "Dieselbe Rechtssache" iSd § 356 Abs. 1 StGB - Abgrenzung von

    Der Täter muss sich insoweit der Identität des materiellen Rechtsverhältnisses bewusst sein, also in dem neuen Auftrag den alten Streitstoff wiedererkennen (BGHSt 15, 332 unter Hinweis auf BGHSt 7, 261).
  • BGH, 24.06.1960 - 2 StR 621/59

    Verbot der anwaltlichen Vertretung bei Vorliegen von entgegengesetzten Interessen

    Die Kenntnis, daß sie gegeben sind, erschöpft sich nicht in dem Wissen um die äußeren Umstände, sondern erfordert eine Wertung dieser äußeren Gegebenheiten (BGHSt 7, 261 f).

    Was das Merkmal "in derselben Rechtssache" anlangt, muß sich der Täter der Identität des materiellen Rechtsverhältnisses bewußt sein; er muß in dem neuen Auftrag den alten Streitstoff wiedererkennen (BGHSt 7, 261, 263) [BGH 24.03.1955 - 4 StR 381/54].

  • BGH, 22.11.1957 - 2 StR 377/57

    Rechtsmittel

    Umständen für einen Rechtsanwalt nicht entschuldbaren Verbotsirrtums entspricht der Rechtsprechung (vgl. BGHSt 7, 261, 263 [BGH 24.03.1955 - 4 StR 381/54]; 4, 80, 86) [BGH 20.11.1952 - 4 StR 850/51].

    Der Täter muß sich also bewußt sein, daß er einem Auftraggeber dient, obwohl er schon für einen früheren Auftraggeber in derselben Rechtssache im entgegengesetzten Interesse tätig war (BGHSt 7, 261, 263 [BGH 24.03.1955 - 4 StR 381/54] mit weit. Nachw.).

    Insbesondere ist zweifelhaft, ob sich die Strafkammer auch des Umstand es bewußt gewesen ist, daß es sich bei dem Merkmal der Pflichtwidrigkeit um ein normatives, d.h. wertendes Tatbestandsmerkmal handelt BGHSt 7, 261, 263 ff) [BGH 24.03.1955 - 4 StR 381/54].

    Er kann auch darin liegen, daß der Täter infolge rechtsirriger Bewertung der Belange seiner Auftraggeber die Gegensätzlichkeit nicht erfaßt (BGHSt 7, 261, 264) [BGH 24.03.1955 - 4 StR 381/54].

  • BGH, 16.11.1962 - 4 StR 344/62
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  • BayObLG, 26.07.1989 - RReg. 3 St 50/89

    Voraussetzungen eines pflichtwidrigen Dienens

    Verbotsirrtum und nicht Tatbestandsirrtum liegt vor, wenn der Täter den gesetzlichen Begriff des Interessengegensatzes verkennt, ihn etwa zu eng auslegt und deshalb glaubt, zwischen den beiderseitigen Belangen sei kein Gegensatz vorhanden, (BGHSt 7, 261, 264) [BGH 24.03.1955 - 4 StR 381/54] .

    So wie der das Mandat aufkündigenden Barbara Möckl die Möglichkeit eines Interessengegensatzes offensichtlich nicht verborgen geblieben ist, so liegt nahe, daß der Angeklagte nicht in unrichtiger Beurteilung einer bestimmten Sachlage, sondern in irriger Auslegung des Gesetzes handelte (vgl. zur Abgrenzung zwischen Tatbestands- und Verbotsirrtum beim Parteiverrat insbesondere BGHSt 7, 261).

  • OLG Frankfurt, 18.04.2012 - 2 Not 2/12

    Notarrecht: Verstoß gegen die Pflichten aus § 14 I BNotO

    In der Rechtsprechung zu § 356 StGB ist anerkannt, dass auch ein Wechsel der beteiligten Personen die Einheitlichkeit des Lebensverhältnisses nicht berührt ( BGHSt 7, 261, 263; Feuerich/Weyland, aaO; Kilian in Henssler/Prütting, aaO).
  • BGH, 14.10.1958 - 1 StR 298/58

    Rechtsmittel

    Dabei hat die Strafkammer mit Recht für unerheblich gehalten, daß die Wohnbau-Treuhandgesellschaft in dem einen Rechtsstreit als Miteigentümerin und Hausgemeinschafterin beteiligt ist, also in anderer Eigenschaft als bei dem Beratungsverhältnis mit dem Angeklagten; die Gleichheit der Rechtslage wird davon nicht berührt (BGHSt 5, 301, 304; BGH 4 StR 381/54 vom 24. März 1955, teilweise abgedruckt BGHSt 7, 261).

    Es scheint aber darin die Behauptung eines Tatbestandsirrtums gesehen zu haben, obwohl der Angeklagte nach anderer Urteilsstelle geltendmachte, nicht über den Sachverhalt, sondern über den Begriff "dieselbe Rechtssache" geirrt zu haben, eine solche Fehlbeurteilung der Bedeutung jenes Tatbestandsmerkmals aber ein Verbotsirrtum wäre (BGHSt 7, 261, 263).

  • OLG München, 21.09.2010 - 5St RR (II) 246/10

    Parteiverrat eines Rechtsanwalts: Vertretung beider Beklagten in getrennten

    aa) Was das Merkmal "in derselben Rechtssache" anbelangt, muss sich der Täter der Identität des materiellen Rechtsverhältnisses bewusst sein; er muss in dem neuen Auftrag den alten Streitstoff wiedererkennen (BGHSt 7, 261, 263).
  • LG Waldshut-Tiengen, 08.05.2013 - 6 Ns 25 Js 8409/09

    Parteiverrat: Interessengegensatz bei Mandatierung durch Voreben und Nacherben

    Er hat nämlich den gesetzlichen Begriff des Interessengegensatzes verkannt, d. h. ihn zu eng ausgelegt und deshalb geglaubt, zwischen den beiderseitigen Belangen sei kein Gegensatz vorhanden (BGHSt 7, 261, 264; BayObLG, …
  • BGH, 18.11.1955 - 1 StR 39/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 24.01.1961 - 1 StR 584/60

    Vorliegen derselben Rechtssache i. S. d. § 356 Strafgesetzbuch (StGB) -

  • BGH, 26.03.1974 - 4 StR 68/74

    Parteiverrat durch einen Rechtsanwalt - Pflichtwidriges Dienen für beide Parteien

  • BGH, 21.02.1974 - 1 StR 359/73

    Verurteilung wegen Delikten gegen das Vermögen - Verletzung des

  • BGH, 24.11.1955 - 4 StR 402/55

    Zum Parteiverrates eines Rechtsanwaltes, der den wegen Sittlichkeit angeklagten

  • BGH, 11.08.1981 - 1 StR 366/81

    Strafbarkeit wegen gemeinsamen Parteiverrats - Rüge der Verletzung des

  • BGH, 13.07.1982 - 1 StR 245/82

    Bestehen rechtlich geschützter Beziehungen zwischen Teilnehmern an derselben

  • BGH, 23.04.1986 - 3 StR 8/86

    Voraussetzungen für einen die Straffreiheit bewirkenden Verbotsirrtum

  • BGH, 02.03.1989 - 4 StR 33/89

    Strafbarkeit wegen Parteiverrat setzt pflichtwidriges Verhalten des Täters voraus

  • LG Gießen, 15.11.1976 - 7 Ks 1/74

    Tötung von Juden und der 'Sabotage', Widerstandstätigkeit, Wirtschaftsverbrechen

  • LG Gießen, 16.11.1976 - 7 Ks 1/74

    Tötung von Juden und der 'Sabotage', Widerstandstätigkeit, Wirtschaftsverbrechen

  • LG Waldshut-Tiengen, 05.11.2013 - 6 Ns 25 Js 8409/09

    Interessengegensatz eines Rechtsanwalts bei gleichzeitger Vertretung des Vorerben

  • BGH, 01.02.1966 - 1 StR 380/65

    Handeln als Rechtsanwalt bei Abfassung eines Briefes an das Jugendamt -

  • BGH, 14.11.1958 - 2 StR 417/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 17.01.1962 - 2 StR 617/61

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

  • BGH, 21.02.1979 - 2 StR 517/78

    Vorliegen einer faktischen Geschäftsführertätigkeit - Vorliegen eines

  • BDH, 18.12.1958 - III D 9/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 20.09.1956 - 3 StR 168/56

    Rechtsmittel

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